Für eine Förderung des Landes Vorarlberg müssen gewisse Richtlinien eingehalten werden. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn eine Gesamtsanierung vorliegt.
Eine Gesamtsanierung liegt vor, wenn beim gesamten Wohnhaus
a) zumindest drei der folgenden Teile der Gebäudehülle:
Fensterflächen, Dach oder oberste Geschossdecke, Außenwand,
unterste Geschossdecke oder
b) zwei Teile der Gebäudehülle gemäß lit. a) und das energetisch
relevante Haustechniksystem (Heizung, Warmwasser)
gemeinsam erneuert oder zum überwiegenden Teil thermisch saniert werden. Überwiegend bedeutet in diesem Zusammenhang mehr als 2/3 der Bauteilfläche bezogen auf das gesamte Wohnhaus.

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