Mitarbeiterwechsel
24. Januar 2023
Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass uns unser geringfügiger Mitarbeiter in der Buchhaltung, Demian Bertsch, mit 31.12.22 verlassen hat. Für seine berufliche Zukunft wünschen wir ihm alles Gute. Gleichzeitig dürfen wir unsere neue Mitarbeiterin, Anja Thaler, bei uns im Unternehmen begrüßen. Nach langjähriger Mitarbeit bei Kiene Immobilienverwaltung haben wir Frau Thaler übernommen und freuen uns schon auf eine gute Zusammenarbeit.

Wirtschaftspläne 2023
11. Januar 2023
Aufgrund der sehr unsicheren Preisentwicklung der Energiepreise 2023 mussten wir die monatlichen Betriebskostenakontozahlungen merklich erhöhen. Für die Gas- und Strompreise haben wir 50 % auf die Kosten von 2022 aufgerechnet, bei den übrigen Kosten ca. 10 %. Wir hoffen so das Auslangen zu finden und extremen Nachzahlungen für 2023 vorzubeugen. Sollten sich die Preise nicht dementsprechend entwickeln, werden wir die Betriebskostenakontozahlungen im Dezember 2023 wieder senken können.

OGH Urteil 2022 zur Verrechnung von Zählermieten- Verbrauchszähler
05. Januar 2023
Mit dem Urteil des obersten Gerichtshofes 2022 hat das Gericht entschieden, dass die Zählermieten für Verbrauchszähler keine „laufende Kosten des Betriebes“ sind und somit die Mieten für die Zähler nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, wie das bisher gehandhabt wurde. Somit müssen die Zählermieten von den Eigentümern und nicht von den Mietern getragen werden.

Vreal zieht um!
27. Oktober 2022
Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass wir unseren Standort mit Ende Oktober 2022 verlegen. Ab November sind wir für Sie in der Mitteldorfgasse 9a in Dornbirn von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr erreichbar.

Beschlussfassungen – Fristen
26. Oktober 2022
Es ist uns ein Anliegen Ihnen mitzuteilen, dass immer wieder Firsten bei den Umlaufbeschlüssen nicht eingehalten werden. Wir dürfen nur jene Abstimmungen berücksichtigen, welche auch innerhalb der Frist bei uns eingelangt sind. Bitte beachten Sie zukünftig somit die Fristabläufe und stimmen Sie fristgerecht ab, vielen Dank.

Elektro-Check
25. Oktober 2022
Für Mietwohnungen ist bei jeder Neuvermietung ein E-Check erforderlich. Sollte ein Mieter langjährig in der Wohnung verbleiben, muss spätestens nach 10 Jahren ein weiterer E-Check durchgeführt werden. Für Wohnanlagen ist ein E-Check spätestens alle 5 Jahre erforderlich, bei Hochhäusern sind es 3 Jahre.

Vreal Kontakt und Notfallnummer
15. Juli 2022
Wir haben eine neue Festnetznummer: +43 5572 949629. Über diese sind wir zu den Bürozeiten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 11:45 Uhr für Sie erreichbar.

Vreal News
15. Juli 2022
Es freut uns Ihnen mitzuteilen, dass wir einen neuen Mitarbeiter in der Buchhaltung und dem Mahnwesen haben. Demian Bertsch ist immer montags für Sie da.

Wann ist eine Neuparifizierung notwendig?
14. Juli 2022
mmer wieder kommt es bei Wohnungseigentumsobjekten vor, dass nachträglich durch bauliche Vorgänge wesentliche Änderungen an der Liegenschaft vorgenommen werden (Errichtung von Wintergärten, Zubau, o.Ä.).

Funkablesung Zähler
21. April 2022
Die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) ist am 24.12.2018 in Kraft getreten. Diese verpflichtet u. a. zu unterjährigen Verbrauchsinformationen für Eigentümer bzw. Mieter.

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