13. Januar 2022
Bei der Festlegung der Beiträge zur Bildung der Rücklage soll auch auf künftige Aufwendungen zur thermischen Sanierung oder energietechnischen Verbesserung des Gebäudes, Bedacht genommen werden. Die monatlichen Beiträge zur Rücklage sollen insgesamt jenen Geldbetrag, der sich aus der Multiplikation der Nutzfläche aller Wohnungseigentumsobjekte mit dem Betrag von EUR 0,90 ergibt, grundsätzlich nicht unterschreiten dürfen. Eine Ausnahme hiervon soll nur dann bestehen, wenn ein...