OGH Urteil 2022 zur Verrechnung von Zählermieten- Verbrauchszähler

Mit dem Urteil des obersten Gerichtshofes 2022 hat das Gericht entschieden, dass die Zählermieten für Verbrauchszähler keine „laufende Kosten des Betriebes“ sind und somit die Mieten für die Zähler nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen, wie das bisher gehandhabt wurde. Somit müssen die Zählermieten von den Eigentümern und nicht von den Mietern getragen werden.

 

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