Für Mietwohnungen ist bei jeder Neuvermietung ein E-Check erforderlich. Sollte ein Mieter langjährig in der Wohnung verbleiben, muss spätestens nach 10 Jahren ein weiterer E-Check durchgeführt werden. Für Wohnanlagen ist ein E-Check spätestens alle 5 Jahre erforderlich, bei Hochhäusern sind es 3 Jahre.

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edith heidenkummer (Montag, 31 Oktober 2022 11:27)
Habe keine Mieter in meiner Wohnung. Was soll Elektrocheck bedeuten. Meine Steckdosen funktionieren alle.