Grundsätzliche Mindestdotierung des Rücklagefonds

Bei der Festlegung der Beiträge zur Bildung der Rücklage soll auch auf künftige Aufwendungen zur thermischen Sanierung oder energietechnischen Verbesserung des Gebäudes, Bedacht genommen werden. Die monatlichen Beiträge zur Rücklage sollen insgesamt jenen Geldbetrag, der sich aus der Multiplikation der Nutzfläche aller Wohnungseigentumsobjekte mit dem Betrag von EUR 0,90 ergibt, grundsätzlich nicht unterschreiten dürfen. Eine Ausnahme hiervon soll nur dann bestehen, wenn ein Gesamtbetrag in dieser Höhe nicht erforderlich ist, und zwar aus einem der folgenden taxativ aufgelisteten Gründe:

  • wegen des besonderen Ausmaßes der bereits vorhandenen Rücklage,
  • wegen einer erst kurz zurückliegenden Neuerrichtung oder durchgreifenden Sanierung des Gebäudes,
  • wenn im Fall einer Reihen- oder Einzelhausanlage die Wohnungseigentümer die Erhaltungspflicht vertraglich übernommen haben

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