Neuer Aufteilungsschlüssel Heizkosten und Warmwasser: Mangels Messung oder Ermittlung nach einem Verfahren, welches dem Stand der Technik entspricht, waren früher von den gesamten Heiz- und Warmwasserkosten mindestens 60 % und höchstens 80 % der Heizung, der jeweilige Rest dem Warmwasser zuzuordnen. Nun wird der Heizung mindestens 50 % und höchstens 70 % und dem Warmwasser der Rest zugeordnet.
Neuer Aufteilungsschlüssel Heizkosten: Von den Kosten für Heizung und den nach § 9 ermittelten Kostenanteilen für Heizung und Warmwasser hat der Abgeber mindestens 55 % und höchstens 85 % der Energiekosten nach den Verbrauchsanteilen und den jeweiligen Rest nach der versorgbaren Nutzfläche aufzuteilen, bisher waren das mindestens 55 % und höchstens 75 %.

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